Psychische Gefährdungsbeurteilung in 15 Minuten erledigen
Erledigen Sie Ihre psychische Gefährundsbeurteilung in 15 Minuten statt 30 Stunden: Schnell, sicher und rechtskonform gemäß ArbSchG §5.
Damit die psychische Gefährundungsbeurteilung für Sie nicht zur psychischen Gefährdung wird
Pflicht gemäß § 5 ArbSchG (seit 2013)
Bereits ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden müssen psychische Belastungen systematisch erfasst werden.
Verstöße werden ohne Verwarnung geahndet
5000 € Bußgeld, bei wiederholten Pflichtverletzungen sogar bis zu 30000 € - in extremen Fällen drohen sogar Betriebsschließungen!
Ab dem 01.01.2026 greift die Mindestbesichtigungsquote
Die Kontrollhäufigkeit durch die Behörden nimmt massiv zu!
Nur 30 % der Unternehmen erfassen psychische Belastungen fachgerecht ¹
In 15 Min. zum PDF-Report
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