Was ist die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 ArbSchG gesetzlich vorgeschrieben: Unternehmen müssen psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen – umgangssprachlich gefragt:
„Was stresst die Mitarbeitenden?“
Funktionsübersicht
Keine neue Software: Dank Excel-Basis ist die Oberfläche selbsterklärend, Sie brauchen keine Einarbeitung.


Mit nur wenigen Klicks generieren Sie komplette Reports und Dokumentationen – ohne manuelle Nacharbeit.
Unsere Lösung ist auf §5 & §6 ArbSchG, DGUV-Vorgaben und GDA-Leitlinien aufgebaut und garantiert die Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten.
Bewährte Best-Practice-Empfehlungen plus Maßnahmenkatalog unterstützen Sie direkt bei der Umsetzung.
Branchenspezifischer Fragebogen
E-Mail-Vorlagen
Maßnahmenkatalog
Protokollvorlagen & Checklisten
Einrichtungs-Video
Vollautomatisierte Auswertung
Intuitive Bedienung
Rundum-Sorglos-Paket
Praxisnahe Maßnahmenvorschläge
Rechtssicher nach ArbSchG & GDA
Weitere Funktionen
Audit Trail & Versionierung
Offline verfügbar
Datenschutzkonform
Alles für den einmaligen Preis von 800 € netto
Ablauf Psychische Gefährdungsbeurteilung
Mitarbeitende informieren
Nach Erhalt der Dateien richten Sie alles in wenigen Minuten ein. Unser Onboarding-Video leitet Sie Schritt für Schritt an.
Sie setzen die vorgeschlagenen Maßnahmen um und wiederholen die Befragung später, um die Wirksamkeit zu prüfen und den Prozess kontinuierlich zu verbessern.
Einrichtung in Minuten
Auswertung & Maßnahmenplanung
Umsetzung & Wirksamkeitsprüfung
Sie informieren Ihre Mitarbeitenden über den Ablauf und versenden den Fragebogen, den Ihre Mitarbeitenden digital ausfüllen.
Mit nur wenigen Klicks werten Sie die Rückmeldungen aus, wählen passende Maßnahmen anhand der Ergebnisse aus und dokumentieren alles automatisch.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich sicher sein, dass das Tool die rechtlich vorgeschriebenen Ergebnisse liefert?
Unternehmen dürfen die psychische Gefährdungsbeurteilung (psyGB) eigenverantwortlich durchführen. Die Durchführung wird anerkannt, solange die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der GDA-Leitlinien erfüllt sind – genau dabei unterstützt Sie unser psyGB-Tool.
Warum ist die Umsetzung jetzt besonders dringend?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine Inspektionsquote von mindestens 5 % aller Betriebe pro Jahr – Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden werden deutlich häufiger.
Was ist das psyGB-Tool?
Das psyGB-Tool ist eine Excel-Datei mit einem Fragebogen, automatisierter Auswertung und revisionssicherer PDF-Dokumentation – alles ohne zusätzliche Softwareinstallation.
Welche Bußgelder und Sanktionen drohen?
Geldbußen zwischen 5 000 € bis 30 000€ oder im Extremfall Betriebsschließungen.
Kann ich das Tool mehrfach einsetzen?
Ja, beliebig oft – z. B. für die Wirksamkeitsprüfung. Nach ArbSchG- oder GDA-Änderungen erhalten Sie ein Update für einmalig € 100.
Muss mein Unternehmen das machen?
Ja. Sobald Sie eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.